Frage zur Rechtsregel
Liebe Leute! Ich hab hier ausnahmsweise mal eine Frage zu den Verkehrsregeln. Der Grund für diese Frage ist eine Situation, die ich neulich erlebt habe: an einer ungereglten Kreuzung, wo die Rechtsregel gilt, nahm mir der Fahrer eines Mopedautos den Vorrang. Meiner Reaktion war es zu verdanken, dass es zu keinem Zusammenstoß kam, den hätte der Fahrer höchstwahrscheinlich nicht überlebt.Ich stellte den Fahrer zur Rede, der behauptete fest und stief er hätte den Vorrang als "Richtungsbeibehaltender" gehabt. Ich kann mich an diese "Verkehrsregel" nicht erinnern. Auch meine Recherche in antiken Fahrlehrbüchern war diesbezüglich erfolglos.
Daher hier meine Frage: gab es irgendwann mal eine Verkehrsregel, wo bei einer ungeregelten Kreuzung der "Richtungsbeibehaltende" (= der geradeaus fahrende) den Vorrang hat? Oder hat sich die "Regel" der Mopedautofahrer selbst ausgedacht, bzw. ist gar nicht in Kenntnis irgendwelcher Verkehrsregeln?
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22. May 2015
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motorclassic
22. May 2015
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Jiro
22. May 2015
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eugen
22. May 2015
zuerst einmal schön, dass du einen Unfall verhindern konntest und die Situation glimpflich ausgegangen ist. Und schlimm, dass es sich bei dem Mopedautofahrer um einen "Irrtumsbeibehaltenden" handelt, denn er wird weiterhin andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der "Richtungsbeibehaltende" irgendwann mal eine Rolle in der Rechtsregel gespielt hat - das wäre ja Absurd.
Die Rechtsregel hat laut Wikipedia ihren Ursprung übrigens in der Schifffahrt: "Auf den Schiffen der Wikinger war das Ruder oder die Pinne seitlich rechts (wg. überwiegend Rechtshänder) am Boot angebracht und wurde am Achterdeck bedient. Da es zu dieser Zeit noch keine Umlenkrollen o. Ä. gab, konnte das Ruder nur mit direkter Verlängerung bedient werden. Der Rudergänger stand somit seitlich auf dem Achterdeck mit dem Gesicht nach rechts (Steuerbord) und dem Rücken nach links (Backbord). Da der Rudergänger nun nach rechts schaut, kann er eventuellen Verkehr in dieser Richtung gut beobachten, kann also Vorfahrt gewähren. Was in seinem Rücken passiert, ist für ihn jedoch nur schwer erkennbar. Daher bekam er Vorfahrt vor den dort fahrenden Schiffen."
Schöne Grüße
;-) eugen
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motorclassic
22. May 2015
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berlina72
22. May 2015
Vorrang als geradeausfahrender hätte er ja nur dann, wenn er auf einer Vorrangstraße fahren würde. Und dann wäre die Kreuzung ja wieder beschildert...
Ich glaube er hat sich das nur ausgedacht oder aber er hat es vielleicht mit der "Fließverkehrsregel" verwechselt. (Fließverkehr hat gegenüber Fahrzeugen aus
Nebenstraßen oder Hausausfahrten Vorrang.)
lg Sabine
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motorclassic
22. May 2015
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burkhard3018
23. May 2015
§1: Fahrzeuge, die von rechts kommen, haben den Vorrang (grundsätzlich)!
§3: Fahrzeuge, die auf einer Vorrangstraße fahren, haben den Vorrang gegenüber Fahrzeugen auf kreuzenden, oder einmündenen Straßen.
§5: Fahrzeuge, die ihre Fahrtrichtung beibehalten, oder nach rechts einbiegen, haben (grundsätzlich), den Vorrang gegenüber entgegenkommenden, NACH LINKS EINBIEGENDEN Fahrzeugen.
Ist zwar schon eine längere Zeit her, daß ich das einmal gelernt habe, doch wird sich diesbezüglich nichts bis wenig geändert haben - das hätte man sicher gehört.
Auskünfte diesbezüglich kann man in jeder Polizeiinspektion einholen, oder siehe www.ris.gv.at.
Außerdem: Welche großartige Ausbildung besitzen durchschnittliche Lenker von "rollenden Plastiksackeln" grundsätzlich??? Vollausgebildete Lenker nehmen die Führerscheinausbildung und Prüfung und Kosten dazu in Kauf, und solche mischen dann auf öffentlichen Straßen kärftig durch ihr verkehrsbehinderndes Langsamfahren, und das noch dazu meist am Mittelstreifen, mit.
Danke - Burkhard.
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